Personam verstehen: Repräsentation und persönliche Identität
Personam ist ein lateinisches Wort, das „in der Person von“ bedeutet. Im juristischen Kontext wird es häufig verwendet, um einen Vertreter oder Bevollmächtigten zu bezeichnen, der im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person handelt. Beispielsweise kann ein Anwalt damit beauftragt werden, in Personam eines Mandanten zu handeln, der nicht in der Lage ist, vor Gericht zu erscheinen.
In anderen Zusammenhängen kann Personam auch allgemeiner verwendet werden, um sich auf einen persönlichen oder individuellen Aspekt einer Sache zu beziehen. Beispielsweise könnte jemand sagen „Das ist nicht mein Personam“, um anzudeuten, dass er sich mit einem bestimmten Aspekt seiner eigenen Persönlichkeit oder Identität nicht identifiziert allgemeiner verwendet, um sich auf persönliche oder individuelle Aspekte einer Sache zu beziehen.