


Was bedeutet „nicht übermittelt“?
„Nicht eingereicht“ bezieht sich auf eine Situation, in der etwas, typischerweise ein Formular oder ein Antrag, nicht zur Überprüfung oder Prüfung eingereicht oder eingesandt wurde. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die für die Einreichung verantwortliche Person oder Organisation noch nicht die notwendigen Schritte unternommen hat, um das Dokument oder die Bewerbung einzureichen.
Zum Beispiel, wenn sich jemand auf eine Stelle bewirbt und das Bewerbungsformular ausgefüllt hat, dies aber noch nicht getan hat Wird der Antrag nicht eingereicht, gilt der Antrag als nicht eingereicht. Wenn ein Schüler seine Hausaufgaben zwar erledigt, sie aber noch nicht bei seinem Lehrer abgegeben hat, gilt die Hausaufgabe als nicht eingereicht.
In beiden Fällen ist der Antrag bzw. die Hausaufgabe vollständig, wurde aber noch nicht offiziell zur Prüfung oder Prüfung eingereicht.



