Was ist Eigentumsrecht?
Freehold ist eine Form des Immobilieneigentums, bei dem der Eigentümer auf unbestimmte Zeit das vollständige und uneingeschränkte Eigentum an der Immobilie, einschlie+lich des Grundstücks, auf dem sie steht, besitzt. Dies bedeutet, dass der Eigentümer das Recht hat, die Immobilie nach eigenem Ermessen zu nutzen, zu verkaufen oder darüber zu verfügen, ohne jegliche Einschränkungen oder Beschränkungen.
Im Gegensatz zu Erbpachtobjekten, bei denen der Eigentümer nur ein begrenztes Recht hat, die Immobilie für einen Satz zu nutzen Über einen längeren Zeitraum hinweg bieten Eigentumsimmobilien eine grö+ere Flexibilität und Eigentumssicherheit. Eigentumseigentum wird in der Regel mit wertvolleren und begehrenswerteren Immobilien wie Häusern und Wohnungen in städtischen Gebieten in Verbindung gebracht.
Eigentumsimmobilien können weiter in zwei Kategorien unterteilt werden:
1. Gebühr einfach: Dies ist die häufigste Form des Eigentums, bei der der Eigentümer auf unbestimmte Zeit das vollständige und uneingeschränkte Eigentum an der Immobilie, einschlie+lich des Grundstücks, auf dem sie liegt, besitzt.
2. Erbpachtwohnung: Hierbei handelt es sich um eine Art Eigentumswohnung, bei der der Eigentümer einen langfristigen Pachtvertrag (in der Regel 999 Jahre oder länger) für die Nutzung des Grundstücks hat, nicht aber für das Grundstück, auf dem es steht. Das Grundstück ist immer noch Eigentum des Grundeigentümers, der dem Pächter möglicherweise Erbzinsen und andere Gebühren in Rechnung stellen kann.
Insgesamt bietet der Grundbesitz eine grö+ere Kontrolle und Flexibilität über eine Immobilie, was sie für viele Hausbesitzer und Investoren zu einer wünschenswerteren Option macht.