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Was ist ein Mitangeklagter?

Ein Mitangeklagter ist eine Person, die zusammen mit einem oder mehreren anderen Angeklagten im selben Rechtsfall ebenfalls wegen einer Straftat angeklagt ist. Mit anderen Worten: Ein Mitangeklagter ist jemand, der gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen der Begehung einer Straftat beschuldigt wird. Wenn beispielsweise zwei Personen verhaftet werden, weil sie gemeinsam eine Bank ausgeraubt haben, gelten sie als Mitangeklagte, da ihnen beide das Gleiche vorgeworfen wird Verbrechen. Der Begriff „Mitangeklagter“ wird häufig synonym mit dem Begriff „Mitangeklagter“ verwendet und bezieht sich in Gerichtsverfahren häufig auf jemanden, der neben einem oder mehreren anderen Angeklagten strafrechtlich verfolgt wird.

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