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Was ist ein Ohrenzeuge? Definition und rechtliche Bedeutung

Als Ohrenzeuge bezeichnet man eine Person, die persönlich etwas gehört oder gehört hat, typischerweise ein Ereignis oder ein Gespräch, und aus erster Hand Aussagen oder Beweise dazu liefern kann. Der Begriff wird häufig in juristischen Kontexten verwendet, in denen Augenzeugen aufgefordert werden, über Ereignisse zu berichten, deren Zeuge sie geworden sind. Der Begriff kann jedoch auch im weiteren Sinne verwendet werden und bezeichnet jeden, der persönlich etwas Bemerkenswertes oder Bedeutendes erlebt oder beobachtet hat.

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