Was ist ein Versuch im Gesetz?
Versuch bedeutet, sich anzustrengen oder zu versuchen, etwas zu tun. Es kann sich auch auf eine bestimmte Aktion oder einen bestimmten Schritt zum Erreichen eines Ziels beziehen. Im Strafrecht gilt ein Versuch als Straftat, wenn die Person einen wesentlichen Schritt zur Begehung der Straftat unternimmt, diese aber nicht tatsächlich zu Ende bringt.
Beispiel: Der Verdächtige unternahm einen Versuch, die Bank auszurauben, wurde jedoch gefasst, bevor er ungestraft davonkommen konnte jedes Geld.
Synonyme: Versuch, Anstrengung, Unternehmung, Unternehmung.
Antonyme: Erfolg, Vollendung, Vollendung, Erfüllung.
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