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Was ist nicht gerichtlich?

„Nicht gerichtlich“ bezieht sich auf Angelegenheiten, die au+erhalb der Zuständigkeit oder Entscheidungsbefugnis eines Gerichts liegen. Mit anderen Worten handelt es sich um Probleme, die nicht durch das Rechtssystem gelöst werden können.

Es gibt mehrere Gründe, warum eine Angelegenheit als nicht gerichtlich angesehen werden kann:

1. Mangelnde Klagebefugnis: Die Partei, die den Fall anhängt, hat nicht das gesetzliche Recht dazu.
2. Politische Fragen: Die Angelegenheit sollte am besten den politischen Zweigen der Regierung (Legislative und Exekutive) und nicht der Judikative überlassen werden.
3. Nicht zu rechtfertigende Angelegenheiten: Die Entscheidung liegt nicht in der Macht des Gerichts, z. B. politische Angelegenheiten oder Meinungsfragen.
4. Mangelnde Reife: Das Thema ist noch nicht entscheidungsreif, beispielsweise wenn laufende Ereignisse oder Entwicklungen vorliegen, die sich abspielen müssen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.
5. Unzuständigkeit: Das Gericht ist aufgrund mangelnder sachlicher oder persönlicher Zuständigkeit nicht befugt, den Fall anzuhören.
6. Forum non conveniens: Das Gericht entscheidet, dass ein anderes Forum (z. B. ein anderes Land oder ein anderer Staat) für den Fall geeigneter wäre.
7. Verjährungsfrist: Die Frist für die Klageerhebung ist abgelaufen.
8. Feststehendes Recht: Die Angelegenheit wurde bereits vom Gericht entschieden und kann nicht erneut verhandelt werden.
9. Mangel an Beweisen: Es gibt nicht genügend Beweise, um die in dem Fall aufgestellten Behauptungen zu stützen.
10. Rechtliche oder verfahrenstechnische Hindernisse: Der Fall wird aufgrund einer rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Regelung, beispielsweise der Nichteinhaltung einer Anmeldefrist oder der Nichtausschöpfung verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe, ausgeschlossen.

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